vermietet

Objektbeschreibung

Die zur Vermietung anstehende 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im 4. Obergeschoss (Dachgeschoss) eines sehr gepflegten und aufwändig renovierten Jugendstil-Altbaus. Das Gebäude wurde ursprünglich um 1900 errichtet und verfügt über zahlreiche denkmalgeschützte Details.

Die Wohnung wird bequem über das gepflegte Treppenhaus erreicht und ist dank der zahlreichen Dachflächenfenster taghell.

Nach Durchschreiten der Eingangstüre befinden Sie sich im Flur mit ca. 3,0 m² Fläche. Der Flurbereich verfügt neben einem Fenster über zeitlose Marmorböden. Weiter erreichen Sie über den Flur das Badezimmer und haben Zugang zum Wohnraum.

Die gesamte Wohnung ist komplett zum absolut ruhigen Innenhof ausgerichtet!
Das ca. 4,5 m² große Badezimmer wird über den Flur erschlossen und ist mit hochwertigen Marmorfliesen, im klassischen grau-melierten Design, ausgestattet. Neben einer Dusche ist ein Waschbecken, ein WC, ein Handtuchwärmer sowie ein Anschluss zum Betrieb einer Waschmaschine vorhanden.

Im Wohnraum integriert, ist eine verglaste und transparente Küche mit Einbauten. Die Küche mit etwa 5 m² Fläche verfügt ebenfalls über einen hochwertigen Marmor-Bodenbelag und ein Dachflächenfenster.

Das Wohnzimmer ist mit rund 23 m² großzügig geschnitten und verfügt Dank der zahlreichen Dachflächenfenster nach Osten und Süden über eine sehr gute Belichtung!

Das Wohnzimmer verfügt über verkofferte Sichtbalken und ein Eichenparkett im Würfelmuster! Der gut geschnittene Wohnraum lässt sich ideal nutzen: ein Arbeitsplatz, ein Ruhebereich sowie ein Essbereich finden hier Platz!

Weiterhin verfügt das Wohnzimmer über eine gut nutzbare Abseite, welche als kompakte Abstellkammer/Vorratsraum/Lager genutzt werden kann!

An das Wohnzimmer angrenzend befindet sich das Schlafzimmer mit rund 12 m² Fläche plus zusätzlicher Ankleide. Der Schlafraum ist ähnlich dem Wohnzimmer nach Osten und Norden zum absolut ruhigen Hofbereich orientiert. Die Ankleide ist kompakt und rund 2 m² groß.

Ein besonderes Highlight ist der Dachaustritt auf eine Dachterrasse! Über eine schmale Holztreppe im Wohnzimmer haben Sie einen Austritt auf die Terrasse! Dieser Bereich zählt nicht zur Mietfläche. Die Dachterrassenfläche kann grundsätzlich mit dem Bewohner der Nachbarwohnung einvernehmlich genutzt werden.

Die Wohnung und das gesamte Wohnhaus sind in einem sehr gepflegten Zustand! Zusätzlich zum großen Kellerabteil ist eine gemeinschaftlich nutzbare Gartenfläche im Innenhof vorhanden.

Dieses Gebäude unterliegt nicht den GEG-Anforderungen (Denkmalschutz).



Immowelt-Partner Martin Weiß Immobilien