vermietet

Objektbeschreibung

In München-Schwabing, zwischen Münchner Freiheit und Ungererbad gelegen, möchten wir Ihnen diese besondere 2-Zimmer-Galerie-Wohnung zur Anmietung anbieten.

Die zur Vermietung anstehende 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im 4. Obergeschoss (Dachgeschoss) eines sehr gepflegten und aufwändig renovierten Jugendstil-Altbaus. Das Gebäude wurde ursprünglich um 1900 errichtet und verfügt über zahlreiche denkmalgeschützte Details.

Die Wohnung wird bequem über das gepflegte Treppenhaus erreicht und ist dank der großen Fensterfronten taghell.

Nach Durchschreiten der Eingangstüre befinden Sie sich im Flur mit ca. 4,0 m² Fläche. Der Flurbereich verfügt neben zwei praktischen Abstellkammern über moderne Parkettböden im Parallelverband. Sämtliche Zimmer werden über den Flur erschlossen und sind nach Osten und Westen orientiert.

Das Duschbad sowie die Wohnküche und das Schlafzimmer sind nach Osten zum ruhigen Innenhof ausgerichtet.

Das ca. 4,5 m² große Badezimmer wird über den Flur erschlossen und ist mit hochwertigen Marmorfliesen, im klassischen grau-melierten Design, ausgestattet. Neben einer Dusche ist ein Waschbecken, ein Heizkörper sowie ein Anschluss zum Betrieb einer Waschmaschine, ein WC und ein Dachflächenfenster vorhanden.

An das Badezimmer angrenzend befindet sich die Küche ohne Einbauten. Die Küche mit etwa 5 m² verfügt über einen neuverlegten Bodenbelag und ein großes Gaubenfenster. In der Küche wird derzeit ein neuer Bodenbelag verlegt.

Nun zum Wohnzimmer mit West-Ausrichtung: Hier steht dem Mieter ein großer Wohnbereich mit einer Fläche von gut 23 m² zur Verfügung.

Das großzügige Wohnzimmer verfügt über verkofferte Sichtbalken und eine Holzvertäfelung an den Dachschrägen. Zusätzlich verfügt das Wohnzimmer über zwei Gaubenfenster.

Über eine Holztreppe erreichen Sie die Galerie mit rund 20 m² Bodenfläche. Auf Grund einer Deckenhöhe von ca. 1,90 m, wird diese Fläche nicht als Wohnfläche berechnet!

Ein besonderes Highlight ist der Dachaustritt auf eine kompakte Dachterrasse! Über den Speicherbereich welcher direkt an die Galerie angrenzt haben Sie einen Austritt auf die Terrasse! Dieser Bereich zählt nicht zur Wohnfläche. Die Dachterrassenfläche kann grundsätzlich mit den Bewohnern der Nachbarwohnung einvernehmlich genutzt werden.

Das Gebäude ist von der Erstellung eines Energieausweises befreit
(Denkmalschutz).



Immowelt-Partner Martin Weiß Immobilien