verkauft

Objektbeschreibung

Beide Grundstücke sind rechteckig geschnitten und rein nach Süden orientiert. Die Grundstücke umfassen eine Fläche von ca. 660 m² bzw. ca. 680 m² und können getrennt oder „en bloc“ erworben werden.

Eines der beiden Grundstücke ist aktuell noch mit einem villenartigen Einfamilienhaus bebaut. Bei Bedarf kann das Haus einer Kernsanierung unterzogen und einem neuzeitlichen Standard angepasst werden.
Das zweite zum Verkauf stehende Grundstück ist unbebaut und als Gartenfläche mit zum Teil älterem Baumbestand bewachsen.
Das vorhandene Gebäude ist an das öffentliche Kanal-/Wasser- und Stromnetz angeschlossen.

Zur Bebauungssituation:
Beide Grundstücke unterliegen zurzeit keinem Bebauungsplan. Das Baurecht der Grundstücke definiert sich somit nach der Umgebungsbebauung (§ 34 Bayerische Bauordnung).
Nach Berücksichtigung der aktuellen Nachbarbebauung sollte bei einer Neubebauung jeweils eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen plus Dachgeschoss grundsätzlich möglich sein.
Neben einem Geschosswohnungsbau mit hochwertigen Eigentumswohnungen ist eine Bebauung mit einem großzügigen, villenartigen Einfamilienhaus und/oder Villenhälften bzw. Dreispännern für diese exponierte Lage denkbar.
Maßgeblich ist die Umgebungsbebauung nach § 34 Bayerische Bauordnung (s. o.). Es empfiehlt sich eine rechtskräftige Voranfrage/ einen Vorbescheid bei der LBK München einzuholen.

Der Stadtteil Pasing in Verbindung mit dem nahen Obermenzing gilt bei Familien als attraktiver und klassischer Wohnort. Die perfekte und familiengerechte Infrastruktur zeichnet sich u. a. durch die Existenz von fünf Grundschulen, zwei Realschulen, sowie vier Gymnasien aus!
Einkaufszentren wie die Pasinger Arkaden, sowie der florierende Einzelhandel um den Pasinger Bahnhof und den Pasinger Marienplatz runden das Angebot für den Alltag ab.

Verkehrsanbindung:
S-Bahnanschluss: Bahnhof Pasing Linien (S3, S4, S6, S8, S20)
Buslinien: 160, 162
Autobahnanschluss: A96 Gräfelfing, A8 Obermenzing
Trambahnanschluss: Linie 19 (am Pasinger Hauptbahnhof)

Das Gebäude ist von der Erstellung eines Energieausweises befreit.